Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen für Waren
I. Umfang der Anwendung
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen für Waren (nachstehend „Allgemeine Bedingungen“ genannt) gelten für alle unsere Verkäufe, Lieferungen und Zahlungen von Waren, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
1.2 Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen sind Bestandteil aller unserer Verträge und Angebote über den Verkauf, die Lieferung und die Bezahlung von Waren mit Dritten (Käufern). Eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaige zusätzliche Bestimmungen sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung wirksam, und jede Änderung gilt nur für den jeweiligen Vertrag, auf den sie sich bezieht.
1.3 Um eine Bestellung aufzugeben und unsere Waren zu kaufen, müssen Sie Ihr schriftliches Einverständnis mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklären.
1.4 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter aus, die ihnen in irgendeiner Weise widersprechen. Die Rechtsfolgen der vorgenannten allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter binden uns in keiner Weise, auch wenn wir ihnen bei Vertragsabschluss nicht widersprechen.
1.5 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf unserer Internetadresse www.janevengineering.com zugänglich.
1.6 Wenn der Käufer oder einer unserer anderen Vertragspartner die von uns gekauften Waren weiterverkauft, ist er verpflichtet, alle nachfolgenden Käufer mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verpflichten.
Unter „Weiterverkauf“ ist jede Weitergabe von Waren an nachfolgende Abnehmer im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit zu verstehen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Änderung der Form oder um eine nachträgliche Verarbeitung handelt. Veräußert der Käufer oder einer unserer anderen Vertragspartner unsere Waren an nachfolgende Kunden weiter, ohne eine entsprechende Bindung vorzunehmen, so haftet er für Schäden jeglicher Art, die uns entstehen können.
II. Angebote
2.1 Unsere Angebote sind für den darin angegebenen Zeitraum verbindlich. Alle unsere Waren betreffenden Angaben in Katalogen, Prospekten, Internetseiten, Preislisten etc. sind für uns nur dann rechtsverbindlich, wenn sie Bestandteil eines schriftlichen Vertrages sind, an dem wir beteiligt sind.
2.2 Mündliche Vereinbarungen, auch solche zwischen dem Käufer und unserem Personal, sind für uns erst verbindlich, wenn sie von unserem Bevollmächtigten schriftlich bestätigt worden sind.
2.3 Die Bestellungen des Käufers sind für uns verbindlich, sofern zwei Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
(I) Die Bestellung des Käufers erfolgt in schriftlicher Form und die bestellten Waren werden ausdrücklich nach Art und Menge spezifiziert.
(ii) Wir haben die Bestellung des Käufers daraufhin schriftlich oder durch Lieferung von Waren gemäß der Bestellung bestätigt.
2.4 Die Bestätigung des Eingangs einer Bestellung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
2.5 Der Käufer verpflichtet sich, die an ihn gerichteten Bestellungen streng vertraulich zu behandeln und sie nicht an Dritte weiterzugeben.
III. Preise. Zahlung
3.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Preise in bulgarischen Lew (BGN) angegeben.
3.2 Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise EX WORKS (frei unserer Produktionsstätte) ausschließlich Transport- und Lieferkosten (Verpackung, Zölle, Versicherung usw.).
3.3 Alle Preise, Entschädigungen und Vertragsstrafen des Käufers verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (VAT) und andere Abgaben und Steuern. Die Mehrwertsteuer wird, sofern anwendbar, in unseren Rechnungen ausgewiesen.
3.4 Sofern nicht anders vereinbart, verpflichtet sich der Käufer, Zahlungen innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten.
3.5 Die Preise werden auf der Grundlage der Produktionskosten (Rohstoffe, Löhne usw.) berechnet, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehen. Im Falle von Umständen, die unsere Produktionskosten erhöhen, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend anzupassen. Solche Umstände sind unter anderem die Einführung neuer oder die Erhöhung bestehender Zölle und Steuern, Preiserhöhungen bei Rohstoffen, Erhöhungen der Transport- und Versicherungskosten.
3.6 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen behalten wir uns das Recht vor, Zinsen in Höhe von 10 (zehn) Prozent über dem Basiszinssatz der Bulgarischen Nationalbank zu berechnen, und unabhängig von der Schuld des Käufers am Verzug sind wir berechtigt, außergerichtliche Inkassokosten sowie Schadensersatz zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Käufers (Nichtzahlung bei Fälligkeit laut Vertrag oder Rechnung) sind wir automatisch zum Schadensersatz verpflichtet, sind aber nicht verpflichtet, den Käufer zu benachrichtigen, und können dennoch unsere anderen Ansprüche geltend machen. Im letzteren Fall sind wir berechtigt, vor Fälligkeit geleistete Zahlungen als pauschalierten Schadensersatz zu fordern bzw. zurückzuhalten, der keinesfalls weniger als 50 % des Verkaufspreises betragen darf. Die Verpflichtung zur Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes schränkt unseren Anspruch auf Schadensersatz, der die Höhe des pauschalierten Schadensersatzes übersteigt, nicht ein.
3.7 Wir sind berechtigt, den Vertrag einseitig durch schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder alle ausstehenden Beträge sofort fällig zu stellen und/oder eine Vorauszahlung oder die Stellung ausreichender Sicherheiten zu verlangen, wenn:
(I) der Käufer eine fällige Zahlung nicht innerhalb von 25 Tagen nach Rechnungsdatum beglichen hat,
(ii) sich die finanzielle Lage des Käufers in einem Maße verschlechtert, das nach unserer alleinigen Auffassung die Fähigkeit des Käufers zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen gefährdet,
(iii) ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers gestellt wird.
Ein Anspruch des Käufers auf Schadensersatz aus den vorgenannten Handlungen ist ausgeschlossen.
3.8 Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung einer Rechnung oder eines anderen fälligen Betrages wegen eines Aufrechnungs- oder Gegenanspruchs zurückzuhalten, es sei denn, dies wurde vorher schriftlich für jeden einzelnen Fall und für den genauen Geldbetrag vereinbart.
IV. Lieferung
4.1 Die Lieferung erfolgt EX WORKS (INCOTERMS 2010), wo auch der Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen liegt.
4.2 Liefertermine sind beispielhaft und nicht verbindlich. Für durch Transportunternehmen verursachte Lieferverzögerungen jeglicher Art sind wir nicht verantwortlich.
4.3 Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist der Käufer verpflichtet, Teillieferungen sowie die Lieferung von Waren mit unerheblichen Abweichungen oder Mängeln anzunehmen, soweit die Waren nicht für den vertraglichen oder gewöhnlichen Zweck untauglich sind.
4.4 Der Käufer hat die zur Abnahme der Ware erforderliche Mitwirkung zu erbringen. Im Falle des Verzuges des Käufers ist dieser verpflichtet, unbeschadet sonstiger Ansprüche, die uns zustehen, die notwendigen Aufwendungen für die Verwahrung der Ware zu tragen.
4.5 Im Falle höherer Gewalt (Art. 306 Handelsgesetzbuch) sowie anderer von uns nicht zu vertretender Ereignisse, die uns an der Erfüllung der Bestellung des Käufers hindern, behalten wir uns das Recht vor:
(I) die Lieferfrist zu verlängern oder, sofern die vorstehend beschriebenen Umstände und Ereignisse die Ausführung des Auftrags ernsthaft gefährden oder unmöglich machen,
(ii) ganz oder teilweise von der Bestellung zurückzutreten, ohne dem Käufer gegenüber schadensersatzpflichtig zu sein.
4.6 Nicht abschließend aufgezählt sind Ereignisse und Umstände, die höhere Gewalt darstellen: Brände, Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Transport- oder Produktionsstörungen, Maschinen- oder Fabrikausfälle, Streiks, staatliche Maßnahmen wie Einfuhr- oder Ausfuhrbeschränkungen, Rohstoff- oder Energiemangel.
V. Eigentumsvorbehalt
5.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum.
5.2 Kommt der Käufer in Zahlungsverzug und/oder hält er sich nicht an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den abgeschlossenen Vertrag, sind wir berechtigt, die Ware sofort zurückzufordern (ohne dass es eines Rücktritts vom Vertrag bedarf). In diesem Fall muss der Käufer die Waren DDP unserer Produktionsstätten (Incoterms 2010) zurücksenden. Der Käufer haftet für alle unsere Kosten, die im Zusammenhang mit der Rückgabe der Ware entstehen.
5.3 Bei Vermischung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Käufer erwerben wir Miteigentum und Rechte an dem Endprodukt im Verhältnis zum Wert der vermischten oder verarbeiteten Ware.
VI. Gefahrenübergang
6.1 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware übergeben worden ist, bzw. im Falle des Versendungskaufs, sobald die Ware an die den Versand ausführende Person gemäß den vereinbarten Lieferbedingungen übergeben worden ist.
6.2 Im Falle der Rücksendung der Ware geht die Gefahr auf uns über, sobald die Ware an einem Ort unserer Wahl übergeben worden ist und die Ware DDP (Incoterms 2010) geliefert wird.
VII. Pakete
7.1 Ein Paket, das wir vermieten, bleibt unser Eigentum und muss vom Käufer fristgerecht und in gutem Zustand zurückgegeben werden. Wird die Verpackung nicht fristgerecht zurückgegeben, zerstört oder beschädigt, sind wir berechtigt, die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der Verpackung (ohne vorherige Ankündigung) in Rechnung zu stellen, wobei der Käufer Eigentümer der ersetzten Verpackung wird, oder die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Verpackung in Rechnung zu stellen sowie Schadensersatz zu verlangen.
7.2 Wenn wir eine Verpackung verwenden, die dem Käufer gehört, trägt er die alleinige Verantwortung für die Qualität und Eignung dieser Verpackung.
7.3 Wir haften nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit einer prüfpflichtigen Verpackung entstehen, wenn diese in das Eigentum des Käufers übergeht oder die Verpackung nicht fristgerecht zur Prüfung zurückgegeben wird.
VIII. Haftung
8.1 Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Beweislast für derartige Ansprüche trägt der Käufer. In diesen Fällen ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf einen Betrag in Höhe von 100 % (einhundert Prozent) des Vertragspreises.
IX. Gewährleistungen
9.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware innerhalb von 5 Tagen nach Abnahme zu untersuchen und uns im Falle von Mängeln unverzüglich zu informieren. Unterlässt er dies, so gilt die Ware als genehmigt.
9.2 Wir leisten Gewähr dafür, dass die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung mit den veröffentlichten Spezifikationen übereinstimmt.
9.3 Die Gewährleistungsfrist ist auf 1 Monat nach Gefahrübergang begrenzt.
9.4 Wir werden die mangelhafte Ware innerhalb einer angemessenen Frist nachbessern oder ersetzen. Bei rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Rüge behalten wir uns vor, die mangelhafte Ware zu ersetzen oder eine Gutschrift zu erteilen.
9.5 Wir haften nicht für Mängel im Falle von:
(i) bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, soweit diese die Eignung für die gewöhnliche oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung nicht erheblich mindern;
(ii) Mängel und Schäden, die durch gewöhnliche Abnutzung entstehen;
(iii) Schäden, die durch Fahrlässigkeit des Käufers während und nach dem Erhalt der Waren verursacht werden.
9.6 Der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Schaden durch unsachgemäße Verwendung oder Verarbeitung der Waren verursacht wurde.
9.7 Verarbeitet der Käufer die Ware, so kann er aus den hier gegebenen Zusicherungen keine Schadensersatzansprüche herleiten.
9.8 Ungeachtet etwaiger Mängelansprüche des Käufers ist dieser verpflichtet, den Preis für die gelieferte Ware zu zahlen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, so hat er die sich aus dem Verzug des Käufers ergebenden Folgen zu tragen.
X. Sonstiges
10.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.
10.2 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gilt unser Versäumnis, eine hierin enthaltene Bestimmung oder Bedingung durchzusetzen, nicht als Verzicht auf diese Rechte und nicht als Verzicht auf künftige Rechte, die wir möglicherweise haben.
10.3 Unsere Weigerung oder Unterlassung im Zusammenhang mit Verstößen des Käufers gegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt nicht als Verzicht auf unsere Rechte bei künftigen Verstößen des Käufers.
10.4 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem bulgarischen Recht und sind nach diesem auszulegen.
10.5. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, sind von den Parteien gütlich und nach Treu und Glauben beizulegen. Kann eine Streitigkeit nicht gütlich beigelegt werden, so werden alle ungelösten Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, einschließlich Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Auslegung, Erfüllung, Nichterfüllung, Beendigung sowie der Schließung von Lücken oder der Anpassung einer solchen Transaktion an zwischenzeitliche Umstände ergeben, vom zuständigen Gericht in Sofia, Bulgarien, gemäß den geltenden bulgarischen Rechtsvorschriften entschieden.